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Erbschafts- und Schenkungssteuer reduzieren

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer kann bei gewissen Konstellationen einen großen Teil des übertragenen Vermögens aufzehren. Ersparen Sie Ihren Erben dieses Thema durch eine rechtzeitige und effektive Planung.

Blickt man auf die demografische Entwicklung, so wird schnell klar, dass die Generation der Erben weiter zunehmen wird. Noch nie gab es so viele vermögende Seniorinnen und Senioren, die ihr Vermögen an die nächste Generation übertragen werden. Dabei gibt es einiges zu beachten und der Beratungsbedarf ist hoch. Neben einer rechtlichen- und steuerrechtlichen Betrachtung ist auch die Finanzberatung gefragt, denn übertragene Gelder wollen angelegt werden.

Bis zu 50 % Erbschaftsteuer

Alle Beträge und Vermögenswerte (auch Immobilien) oberhalb der Freibeträge sind erbschafts- und schenkungssteuerpflichtig. Bei unverheirateten Lebenspartnern und entfernten Verwandten wie Nichten, Neffen oder Patenkindern sind die Freibeträge äußerst gering und die Steuersätze dagegen hoch. Dass sich der Freibetrag alle zehn Jahre erneuert, ist bei großen Summen keine wirkliche grosse Hilfe. Somit ist es sinnvoll, die Übertragung bereits zu Lebzeiten clever zu gestalten.

Versicherung vs. Fondsdepot

Wird ein Fondsdepot vererbt, muss der Erbe nicht nur Erbschaftsteuer zahlen, sondern auch noch Einkommensteuer auf die Erträge. Beim Erbe einer Fondspolice entfällt die Einkommensteuer, da es sich um eine Todesfallleistung aus einem Versicherungsvertrag handelt. Gerne können wir uns hierzu austauschen.

Vererbung einer Rente

Statt einen größeren Geldbetrag auf einmal zu vererben, können Sie steuerlich begünstigt auch eine lebenslange Rente vererben. Diese wird mit einem geringeren Anteil des Kapitalwertes im Rahmen der Erbschaft versteuert. Bei manchen fondsgebundenen Rentenversicherungen können Sie bereits bei Abschluss festlegen, dass die Leistung im Todesfall als lebenslange Rente gezahlt wird. Dies reduziert den steuerpflichtigen Betrag deutlich.

Schenkung mit Vetorecht

Möchten Sie jetzt schon Geld an Ihre Lieben verschenken, aber trotzdem ein Mitspracherecht bei der Verwendung haben? Über eine Vetorecht-Regelung können Sie beide Ziele erreichen.

Gerne können wir uns rund um das Thema Erben & Schenken austauschen. Kommen Sie auf mich zu!

 

© Tausend Finanz GmbH 2022 i.V.m. Amir Shawky, Helvetia Leben Maklerservice GmbH