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Zahnzusatz-Schutz - Weil ein Lächeln das Leben schöner macht!

Gibt es etwas Bezaubernderes, als ein strahlendes Lächeln? Gesunde und schöne Zähne wünschen sich die meisten Menschen. Denn schöne Zähne sorgen für Selbstbewusstsein und Sicherheit im persönlichen Umgang mit unseren Mitmenschen.

Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt oft nicht alle Kosten für die Behandlung und Vorsorge Ihrer Zähne, auch nicht für die Basisversorgung – oft werden hohe Zuzahlungen fällig. Auf ein schönes Lächeln sollte dennoch niemand verzichten müssen. Sorgen Sie schon jetzt vor.

Bitte beachten Sie aber, dass bereits begonnene, angeratene und beabsichtigte Zahnbehandlungen - ausser Prophylaxe/Zahnreinigung - vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind!

Sprechen Sie im Zweifel Ihre Zahnärztin/Ihren Zahnarzt an!

Wir sind Versicherungsmakler in Ihrem Auftrag

Als Versicherungsmakler beraten wir Sie unverbindlich, individuell und objektiv. Wir sind nicht an eine Gesellschaft gebunden und können Ihnen somit eine große Produktpalette - nahezu Produkte des gesamten Versicherungsmarkts - anbieten. Wir arbeiten im Auftrag unserer Kunden und stehen ihnen bei allen Fragen kompetent zur Seite.

Gerne möchten wir auch mit Ihnen eine solche Partnerschaft eingehen.

030 8100 6040 - Rufen Sie uns für eine Beratung an!

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Zahnstatus

Sind zahnärztliche Behandlungsmaßnahmen (ausser Prophylaxe/Zahnreinigung)
notwendig, angeraten oder beabsichtigt?

Geben Sie hier an, ob Zahnbehandlungen gerade durchgeführt, angeraten oder beabsichtigt sind
Geben Sie hier an, welche Behandlung angeraten oder beabsichtigt ist

Laufende oder angeratene Behandlungen vor dem Versicherungsbeginn sind i.d.R. nicht versicherbar!

Einige Versicherer vereinbaren einen Leistungsausschluss für die Behandlungen und andere Versicherer lehnen den Antrag ab. In diesen Fällen kann erneut ein Antrag gestellt werden, wenn die Maßnahme erfolgreich und beschwerdefrei abgeschlossen ist. In manchen Fällen ist es hilfreich einen Heil- und Kostenplan einzureichen.

Fehlen natürliche Zähne?

Geben Sie hier an, ob Ihnen echte Zähne fehlen
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Ist Ihr Gebiss mit festsitzendem oder herausnehmbaren Zahnersatz versorgt?

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Wählen Sie hier die Anzahl fehlender Zähne


Geben Sie hier die Art des vorhandenen Zahnersatzes an


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Befund- und Behandlungsplanung von Ihrer Zahnarztpraxis auszufüllen

Besteht oder bestand in der Vergangenheit eine Zahnfleischerkrankung
(Parodontose/Parodontitis)?

Geben Sie hier an, ob Zahnfleisch-Erkrankungen bestanden oder bestehen

Besteht eine Zahn- oder Kieferfehlstellung?

Geben Sie hier an, ob eine Zahn- oder Kieferfehlstellung besteht

Gewünschte Leistungen der Zahnzusatz-Versicherung





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Was leistet die Gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt meistens keine oder nur verminderte Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays. Das liegt daran, dass eine GKV nach den sog. befundbezogenen Festzuschüssen abrechnet, und nicht nach der gewählten Behandlung. Die Höhe der Erstattung orientiert sich dabei an den durchschnittlichen Kosten der sog. Regelversorgung. Davon werden dann rund 50 % erstattet. Durch den Nachweis regelmäßiger Kontrolluntersuchungen kann der Erstattungsbetrag einer GKV auf bis ca. 65 % erhöht werden.

Zudem gibt es auch Bereiche, in denen die GKV entweder gar keine oder nur gekürzte Leistungen gewährt. Dies gilt nicht erst bei kostenintensiven Behandlungen, wie Implantaten oder anderweitigem Zahnersatz, sondern beginnt bereits bei der einfachen Zahnbehandlung.

In- und Onlays

Bei einem Inlay (Einlagefüllungen) handelt es sich um ein von einem Zahntechniker angefertigtes Teilstück vom Zahn. Das Inlay ersetzt Teile der Kaufläche, jedoch nicht den Zahnhöcker. Sobald auch Zahnhöcker wiederhergestellt werden, benötigt man Onlays. Beide werden in unterschiedlichen Materialien angeboten, z.B. Gold oder auch Keramik.

Eine GKV leistet nicht für Inlays oder Onlays.

Wurzel- und Parodontosebehandlungen

Soll ein angegriffener Zahn erhalten bleiben, nutzt der Zahnarzt die Möglichkeit einer Wurzelbehandlung. Dabei wird zunächst der Wurzelkanal gereinigt und erweitert. Anschließend wird der Wurzelkanal gefüllt und abgedichtet. Dadurch wird die Zahnwurzel wiederhergestellt. Nun gibt es viele Fälle, in denen die Gesetzlichen Krankenkassen keine oder nur verringerte Leistung erstatten und der Zahnarzt eine Privatrechnung stellt (z.B. wenn die Wurzelspitze nicht mehr behandelbar ist).

Eine Parodontitis wird durch Bakterien verursacht. Folgen können u.a. Knochenabbau und auch Zahnfleischverlust sein, was neben Karies zu den häufigsten Gründen für die Notwendigkeit eines Zahnersatzes zählt. Darüber hinaus sind Bakterien auch oftmals die Ursache für Mundgeruch und Zahnfleischbluten. Da die Parodontosebehandlung häufig mit einer professionellen Zahnreinigung einhergeht, kann es auch hier zu reduzierten Erstattungen und somit zu einem Eigenanteil führen.

Um die Lücke zwischen den Kosten für die vom Zahnarzt empfohlene und auch durchgeführte Behandlung und der Erstattung der Gesetzlichen Krankenversicherung zu reduzieren, ist eine private Zahnzusatz-Absicherung die geeignetste Möglichkeit.

Implantatversorgung

Gut zu wissen: Die Versorgung mit Implantaten ist grundsätzlich keine Leistung der Krankenkasse. Eine Kostenübernahme ist nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich.

Was leistet die private Zahnzusatz-Versicherung?

Um die kleinen und vor allem auch die großen Zuzahlungen zu umgehen, bietet die private Zahnzusatz-Versicherung hervorragende Möglichkeiten.

Neben den Zusatzkosten für die Zahnbehandlung (u.a.  professionelle Zahnreinigung, Wurzel- und Parodontosebehandlungen, Kunststofffüllungen und Knirschschienen) können selbstverständlich auch die Kosten für Zahnersatz (u.a. Kronen, Brücken, Implantate und Inlays/Onlays) versichert werden.

Einige Versicherer bieten Komplettlösungen für Zahnbehandlung und Zahnersatz an. Einige andere Gesellschaften hingegen bieten Bausteinmodule an, mit denen sich ein individueller Versicherungsschutz zusammenstellen lässt.

Die Mehrzahl der Anbieter stattet ihre Produkte so aus, dass eine Leistungsquote vereinbart wird, die zusammen mit der Zahlung der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet wird.