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Ihr Ruhestand verdient Planung –
Moderne Altersvorsorge mit Weitblick zu Ende gedacht

Meistens wird Altersvorsorge nur bis zum Renteneintritt geplant - ist das sinnvoll?

Die Ruhestandsplanung umfasst alle finanziellen Aspekte während Ihres Erwerbslebens und während Ihres Ruhestands. Die ganzheitliche Betrachtung berücksichtigt auch mögliche Störfaktoren, die Ihre Pläne tangieren könnten.

Der Ruhestand von heute ist aber ein anderer als noch vor 20 Jahren. Denn die heutige Generation 50plus hat eine deutlich längere Lebenserwartung, somit ein erhöhtes Pflegerisiko, ist mit den Auswirkungen jahrelanger Niedrigzinsen konfrontiert und ist die „Generation der Erben“.

Renditeschwäche

Die gewählten Kapitalanlage wirft weniger Ertrag aus als in der Vergangenheit.

Inflation während Kapitalaufbau

Der Kapitalaufbau läuft nicht zufriedenstellend, weil die Inflation gestiegen ist und dadurch die Kaufkraft schwindet.

Berufsunfähigkeit

Während des Kapitalaufbaus tritt Berufsunfähigkeit ein. Das Ansparziel ist dadurch in Gefahr.

Tod während Kapitalaufbau

Während des Kapitalaufbaus tritt der Tod ein. Das Ansparziel ist dadurch in Gefahr.

Pflegebedürftigkeit

Durch einen Unfall tritt Pflegebürftigkeit ein. Es entstehen Mehrausgaben durch den Umbau der Eigentumswohnung.

Vollmachten

Das Erteilen einer Vorsorgevollmaht macht es notwendig, immer einen gewissen Bargeldbetrag im Haus zu haben. Dieser wird dem Rentenvertrag entnommen-

Tod während Kapitalverzehr

Während des Rentenbezugs tritt der Tod durch eine Krankheit ein. Was passiert mit dem Restkapital?

Inflation während Kapitalverzehr

Die Kaufkraft  der Alterseinkünfte sinkt. 

Die Ruhestandplanung sollte daher sowohl den Kapitalaufbau bis zum Rentenbeginn als auch den Kapitalverzehr jeweils mit möglichen Störfällen berücksichtigen.

Wussten Sie, dass ...

… eine Pflichtteilsberechtigung beim Erbe nur entsteht, wenn die gesetzliche Erbfolge aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags ausgeschlossen worden ist?

Wussten Sie dass, ...

… Sie durch eine Schenkung mit Veto-Recht die Möglichkeit behalten, weiterhin Einfluss auf deren Verwendung nehmen können?

Wussten Sie, dass ...

… es zur Ruhestandsplanung auch gehört, bereits zu Lebzeiten die Vermögensübertragung im Todesfall steueroptimiert zu strukturieren und kommunizieren?

Wussten Sie, dass ...

… die kontinuierlich ansteigende Lebenserwartung ein Risiko für die finanzielle Sicherheit im Alter ist und dass dies bei der Ruhestands-planung zu berücksichtigen ist?

Wussten Sie, dass ...

… bei der Ruhestandsplanung immer beide Phasen der Vermögensplanung betrachtet werden sollten? Die Ansparphase und die Entnahmephase.

Wussten Sie, dass ...

… Sie mit der Vorsorgevollmacht verbindlich  festlegen, wer für Sie wichtige Entscheidungen treffen soll, wenn Sie selbst nicht mehr können?

Wussten Sie, dass ...

… es bei der Altersvorsorge und Kapitalanlage entscheidend ist, dass Abzüge - wie z.B. Steuern - vermieden werden sollten, um den Bedarf für das Alter zu erreichen?

Wussten Sie, dass ...

… die steuerliche Analyse potenzieller Erbschaften und Schenkungen ein wesentlicher Bestandteil der Ruhestands-planung sein muss?

Wussten Sie, dass ...

… die Inflation bei der Ruhestandsplanung unbedingt berücksichtigt werden sollte, um eine Reduktion der Kaufkraft des Ersparten einplanen zu können?

Wussten Sie, dass ...

... bei lebenslangen Produkten (Whole-Life-Tarifen) nur ein benötigter Betrag entnommen und versteuert wird? Das restliche Kapital bleibt ohne Kosten im Vertrag investiert.

    Ruhestandsplanung – wir denken Altersvorsorge zu Ende.

    Lassen Sie sich hier beraten!

    Die 7 Geheimnisse der Ruhestandsplanung

    Eine gut durchdachte Ruhestandsplanung im anhaltenden Niedrigzinsumfeld ist unverzichtbar. Als zertifizierter
    Ruhestandsplaner (HLA) analysieren wir Ihre Situation genau und erarbeiten eine ganzheitliche Lösung gemeinsam mit Ihnen.

    Dabei gehen wir auf folgende 7 Kernpunkte ein:

    1. - Auf hohe Rendite achten

    Je weniger Zeit bis zum Ruhestand und damit zum Erreichen der gesteckten Sparziele bleibt, desto wichtiger ist es, bei Geldanlagen möglichst hohe Renditen zu erzielen.

    Mit Hilfe anschaulichen Berechnungstools und Unterlagen werden wir Ihnen die Vorteile chancenreicher Aktienanlagen aufzeigen.

    2. - Inflation berücksichtigen

    Wer seinen Lebensstandard auch im Ruhestand erhalten möchte, sollte sich nicht darauf verlassen, dass künftige Rentenerhöhungen die Inflationsrate vollständig ausgleichen.

    Einem möglichen Kaufkraftverlust und damit einer Rentenlücke kann auf verschiedene Arten vorgebeugt werden. Wir werden mit Ihnen zusammen die optimale Strategie entwickeln.

    3. - Pflegekosten einplanen

    Mit zunehmendem Alter steigt die statistische Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden. Sind eventuelle Pflegekosten nicht im Vorfeld berücksichtigt, entsteht im Ernstfall eine Einkommenslücke.

    Wir streben an, Ihr Ruhestandseinkommen so zu optimieren, dass Sie die Aufwendungen im Pflegefall ohne zusätzliche Absicherungen stemmen können.

    4. - Vollmachten erteilen

    Die Vorstellung, aus gesundheitlichen Gründen keine selbständigen Entscheidungen mehr treffen zu können, ist erschreckend.

    Wir werden Sie darüber aufklären, wie leicht dieser Fall eintreten kann und wie Sie am besten vorsorgen. Ziel sollte sein, dass sich im Notfall kein Fremder, sondern Vertrauenspersonen um Ihre Angelegenheiten kümmern.

    5. - Selbstbestimmung bewahren

    Während eine Vorsorgevollmacht persönliche und geschäftliche Belange regelt, müssen Verfügungen hinsichtlich ärztlicher Behandlungen gesondert festgelegt werden. Wir unterstützen Sie dabei, dass auch im absoluten medizinischen Ernstfall Ihre Interessen gewahrt werden.

    Wir geben Ihnen wertvolle Hinweise und nennen Ihnen kompetente Ansprechpartner, die Ihnen bei der Erstellung einer eindeutigen Patientenverfügung behilflich sein können.

    6. - Vermögen richtig übertragen - mit Veto-Recht

    Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass das Vermögen im Todesfall zu 100 % an den Ehepartner übergeht. Wenn kein Testament des Erblassers vorliegt, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge.

    Wir klären Sie über das sogenannte Ordnungsprinzip auf und erläutern, warum ein Testament so wichtig ist, um das Vermögen wunschgemäss und bedarfsgerecht zu übertragen - auf Wunsch auch mit einem Veto-Recht.

    7. - Erbschafts-/Schenkungssteuer reduzieren

    Auch wenn der Fiskus für Familienangehörige relativ hohe Freibeträge gewährt, können z. B. Begünstigte aus Risikolebens-Versicherungen diese Beträge schnell überschreiten.

    Wir informieren Sie über die Möglichkeit von vorzeitigen Schenkungen und zeigen Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten zur erbschaftsteuerfreien Übertragung auf.

    Erben & Schenken - Vermögen richtig übertragen

    Grundlagen

    Wichtiges zur gesetzlichen Erbfolge

    Falls weder ein Testament noch einen Erbvertrag erstellt wurde, gilt die gesetzliche Erbfolge nach dem Prinzip „Das Gut rinnt wie das Blut“. Dies bedeutet, dass - bis auf den Ehegatten - nur Blutsverwandte ein gesetzliches Erbrecht besitzen. Die Erbfolge richtet sich nach dem Ordnungsprinzip.

    Alle direkten Nachkommen gehören zur 1. Ordnung. Sofern es diese gibt, werden weitere Ordnungen nicht berücksichtigt. Innerhalb einer Ordnung erben die nächsten Verwandten - in der 1. Ordnung also die leiblichen oder adoptierten Kinder.

    Die 2. Ordnung besteht aus den Eltern und deren Abkömmlingen. Die 3. Ordnung beginnt bei den Großeltern. Es gibt beliebig viele Ordnungen. Sind keine gesetzlichen Erben zu ermitteln oder schlagen diese das Erbe aus, erbt der Staat.

    Besonderes Erbrecht des Ehegatten

    Der Ehegatte erhält immer mindestens ¼ der Erbmasse. Falls die Ehe eine Zugewinngemeinschaft ist, kommt automatisch ¼ pauschaler Zugewinn hinzu, in der Summe folglich die Hälfte des Vermögens. Ob der Ehegatte mehr als 50 % erbt, hängt von den weiteren Erben und deren Verwandtschaftsgrad ab.

    Gibt es Erben in der jeweiligen Ordnung, erbt der Ehegatte ...

    Erbquote Ehegatte

    Erbfolge 2. Ordnung - Schematische Darstellung

    sofern 1. Ordnung nicht vorhanden ist

    2.jpeg

     

    Erbfolge 3. Ordnung - Schematische Darstellung

    sofern 1. und 2. Ordnung nicht vorhanden sind

    3.jpeg

    Freibeträge und Steuerklassen Betroffene

    Steuerklasse

    Betroffene

    Freibetrag
    (§16 ErbStG)

    I

    Ehegatten, Eingetragene Lebenspartner

    500.000 EUR

    I

    Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder

    400.000 EUR

    I

    Enkelkinder, Urenkel

    200.000 EUR

    I

    Eltern, Großeltern (Erbschaft)

    100.000 EUR

    II

    Eltern, Großeltern (Schenkung)

    20.000 EUR

    II

    Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten

    20.000 EUR

    III

    alle übrigen Beschenkten und Erben (z. B. Lebensgefährten)

    20.000 EUR

    Steuerhöhe nach Steuerklasse

    Vermögen bis

    Steuerklasse I

    Steuerklasse II

    Steuerklasse III

    75.000 EUR

    7 %

    15 %

    30 %

    300.000 EUR

    11 %

    20 %

    30 %

    600.000 EUR

    15 %

    25 %

    30 %

    6.000.000 EUR

    19 %

    30 %

    30 %

    13.000.000 EUR

    23 %

    35 %

    50 %

    26.000.000 EUR

    27 %

    40 %

    50 %

    > 26.000.000 EUR

    30 %

    43 %

    50 %

    Gestaltungsmöglichkeiten

    Schenkungen mit Veto-Recht

    Schenkungen an Angehörige können aus steuerrechtlichen, aber auch aus emotionalen Gründen erwünscht sein. Es gibt eine Möglichkeit, wie der Schenker weiterhin ein Mitspracherecht beim verschenkten Vermögen behält. Erfahren Sie wie.

    Schenkung

    § 516 (1) BGB besagt: „Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.“

    Vetorecht

    Es gibt verschiedene Gründe, um schon zu Lebzeiten Geld zu verschenken:

    • Steuern durch Nutzung der Freibeträge sparen
    • „Geben mit warmen Händen“
    • Spätere Versorgung des Beschenkten

    Es ist verständlich, dass der Schenker über die Verwendung des Geldes gerne auch nach der Schenkung mitbestimmen möchte. Eine „normale“ Schenkung in Deutschland sieht dies allerdings nicht vor. In der Regel darf der Beschenkte mit dem Geschenk tun und lassen, was er möchte, ohne den Wohltäter zu fragen oder zu informieren.

    Umsetzung

    Mit einer einfachen Vertragsgestaltung kann der Wunsch nach einer Mitbestimmung bzw. einem Vetorecht jedoch erfüllt werden. Erfahren Sie mehr bei den Spezialisten der Tausend Finanz GmbH!

    Steuerfreie Anlage

    Es gibt sie noch - die steuerfreie Anlage

    Die Einführung des Alterseinkünftegesetzes (2005) und der Abgeltungsteuer (2009) veränderten das Steuerprivileg von Renten-Versicherungen grundlegend. Dennoch können auch heute noch einkommensteuerfreie Verträge abgeschlossen werden. Basis ist das BMF Schreiben 10/2009, welches bestätigt, dass die Todesfallleistung einer Rentenversicherung einkommensteuerfrei ist.

    Notwendige Voraussetzung - Whole-Life-Tarif

    Das entscheidende Produktfeature dabei ist, dass es sich um einen Whole-Life-Tarif handelt, d.h. ein Tarif mit lebenslang möglicher Laufzeit. Zahlreiche Gesellschaften bieten Laufzeittarife mit fixem Ablauftermin an, so dass das Konzept nicht funktioniert. Unser Produktpartner in der dritten Schicht besitzt allesamt Whole-Life-Tarife, mit der die Auszahlung so lange hinausgeschoben werden kann, wie die versicherte Person lebt. Nur so funktioniert das Konzept der Steuerfreiheit.

    Sprechen Sie die Spezialisten der Tausend Finanz GmbH an, um diesen Effekt zu nutzen!

    Vererbung einer Fondspolice

    Im Vergleich zu einer Direktanlage in Investmentfonds bieten fondsgebundene Renten-Versicherungen steuerliche Vorteile.

    Bei den fondsgebundenen Renten-Versicherungen unseres Produktpartners können Sie bereits bei Abschluss festlegen, dass Sie im Todesfall anstelle einer Kapitalauszahlung eine lebenslange Rente vererben.

    Dies hat einen erheblichen steuerlichen Vorteil. Denn die Rente ist mit einem so genannten Vervielfältiger zu multiplizieren, was die steuerlich relevante Summe deutlich reduziert.

    Lassen Sie sich von den Spezialisten der Tausend Finanz GmbH zeigen, wie Sie dies für sich nutzen können!

    Überkreuz-Versicherung

    Häufig möchten sie Paare gegenseitig absichern. Für den Fall des Todes eines der beiden Partner soll der andere Partner den gewohnte Lebensstandard aufrecht erhalten können. Dazu wird oft eine Risiko-Lebensversicherung genutzt.

    Je nach Vertragsgestaltung dieser Absicherung fallen Steuern für den hinterbliebenen Partner an.

    Lassen Sie sich von den Spezialisten der Tausend Finanz GmbH aufzeigen, welche Vertragskonstellation geignet ist, die Steuerpflicht hierbei zu umgehen!

    Überkreuz

    Steueroptimiert und individuell – wir planen mit Ihnen Ihren Ruhestand.

    Lassen Sie sich hier beraten!