Ihr Ruhestand verdient Planung –
Moderne Altersvorsorge mit Weitblick zu Ende gedacht
Die 7 Geheimnisse der Ruhestandsplanung
Eine gut durchdachte Ruhestandsplanung im anhaltenden Niedrigzinsumfeld ist unverzichtbar. Als zertifizierter
Ruhestandsplaner (HLA) analysieren wir Ihre Situation genau und erarbeiten eine ganzheitliche Lösung gemeinsam mit Ihnen.
Dabei gehen wir auf folgende 7 Kernpunkte ein:
Je weniger Zeit bis zum Ruhestand und damit zum Erreichen der gesteckten Sparziele bleibt, desto wichtiger ist es, bei Geldanlagen möglichst hohe Renditen zu erzielen.
Mit Hilfe anschaulichen Berechnungstools und Unterlagen werden wir Ihnen die Vorteile chancenreicher Aktienanlagen aufzeigen.
Wer seinen Lebensstandard auch im Ruhestand erhalten möchte, sollte sich nicht darauf verlassen, dass künftige Rentenerhöhungen die Inflationsrate vollständig ausgleichen.
Einem möglichen Kaufkraftverlust und damit einer Rentenlücke kann auf verschiedene Arten vorgebeugt werden. Wir werden mit Ihnen zusammen die optimale Strategie entwickeln.
Mit zunehmendem Alter steigt die statistische Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden. Sind eventuelle Pflegekosten nicht im Vorfeld berücksichtigt, entsteht im Ernstfall eine Einkommenslücke.
Wir streben an, Ihr Ruhestandseinkommen so zu optimieren, dass Sie die Aufwendungen im Pflegefall ohne zusätzliche Absicherungen stemmen können.
Die Vorstellung, aus gesundheitlichen Gründen keine selbständigen Entscheidungen mehr treffen zu können, ist erschreckend.
Wir werden Sie darüber aufklären, wie leicht dieser Fall eintreten kann und wie Sie am besten vorsorgen. Ziel sollte sein, dass sich im Notfall kein Fremder, sondern Vertrauenspersonen um Ihre Angelegenheiten kümmern.
Während eine Vorsorgevollmacht persönliche und geschäftliche Belange regelt, müssen Verfügungen hinsichtlich ärztlicher Behandlungen gesondert festgelegt werden. Wir unterstützen Sie dabei, dass auch im absoluten medizinischen Ernstfall Ihre Interessen gewahrt werden.
Wir geben Ihnen wertvolle Hinweise und nennen Ihnen kompetente Ansprechpartner, die Ihnen bei der Erstellung einer eindeutigen Patientenverfügung behilflich sein können.
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass das Vermögen im Todesfall zu 100 % an den Ehepartner übergeht. Wenn kein Testament des Erblassers vorliegt, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge.
Wir klären Sie über das sogenannte Ordnungsprinzip auf und erläutern, warum ein Testament so wichtig ist, um das Vermögen wunschgemäss und bedarfsgerecht zu übertragen - auf Wunsch auch mit einem Veto-Recht.
Auch wenn der Fiskus für Familienangehörige relativ hohe Freibeträge gewährt, können z. B. Begünstigte aus Risikolebens-Versicherungen diese Beträge schnell überschreiten.
Wir informieren Sie über die Möglichkeit von vorzeitigen Schenkungen und zeigen Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten zur erbschaftsteuerfreien Übertragung auf.
Erben & Schenken - Vermögen aufbauen und richtig übertragen
Gestaltungsmöglichkeiten
Steuerfreie Auszahlung – clever optimiert!
Es gibt sie noch - die steuerfreie Anlage
Die Einführung des Alterseinkünftegesetzes (2005) und der Abgeltungsteuer (2009) veränderten das Steuerprivileg von Rentenversicherungen grundlegend.
Dennoch können auch heute noch einkommensteuerfreie Verträge abgeschlossen werden. Sie möchten für Ihre Altersvorsorge Kapital anlegen oder ansparen? Mit der richtigen Vertragsgestaltung können Sie die Auszahlung noch heute komplett einkommensteuerfrei erhalten.
So funktioniert’s:
- Renten-Versicherung mit steuerbegünstigter Rentenzahlung und Flexibilität
- Vertragsoptimierung: Versicherte Person ist idealerweise 20–25 Jahre älter (z. B. Elternteil, Onkel/Tante)
- Bei Todesfall der versicherten Person: Leistung für den Versicherungsnehmer steuerfrei
- Kapital kann für Ruhestand oder Wiederanlage genutzt werden
Ihre Vorteile:
- Steuerstundungseffekt - Verbesserter Zinseszins-Effekt
- Keine Abgeltungsteuer bei Todesfallleistung
- Flexible Entnahmen und Laufzeitverlängerung möglich
Notwendige und sinnvolle Voraussetzung - Whole-Life-Tarif und das gesamte Vertragsguthaben als Todesfall-Leistung
Das entscheidende Produktfeature dabei ist, dass es sich um einen Whole-Life-Tarif handelt, d.h. ein Tarif mit lebenslang möglicher Laufzeit. Zahlreiche Gesellschaften bieten lediglich Laufzeittarife mit fixem Ablauftermin an, so dass das Konzept nicht optimal funktioniert. Unser Produktpartner besitzt allesamt Whole-Life-Tarife, mit der die Auszahlung so lange hinausgeschoben werden kann, wie die versicherte Person lebt.
Im Todesfall steht bei den von uns gewählten Tarifen das gesamte Vertragsguthaben zur Verfügung. Anders als bei vielen anderen Produktgebern stehen dann neben den eingezahlten Beiträgen auch die Erträge zur Verfügung. Nur so funktioniert das Konzept der Steuerfreiheit.
Sprechen Sie die Spezialisten der Tausend Finanz GmbH an, um diesen Effekt zu nutzen!
Schenkung: Steuervorteil bei einer lebenslangen Rente
Wussten Sie, dass eine lebenslange Renten-Schenkung gegenüber einer Geld-Schenkung erhebliche steuerliche Vorteile bietet?
Beispiel:
Mann (65 J.) möchte seiner Lebensgefährtin (60 J.) einen Betrag in Höhe von 100.000 EUR schenken. Sollte er den Geldbetrag oder eher eine Rente (ca. 2.930 EUR p.a.) verschenken?
Statt 24.000 EUR Schenkungssteuer bei einer Geldsumme von 100.000 EUR, zahlen Sie bei einer Rentenschenkung nur ca. 6.120 EUR – das sind über 17.000 EUR Ersparnis!
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Deutliche Steuerersparnis
- Günstige Ertragsanteilsbesteuerung
- Todesfall-Leistung einkommensteuerfrei
- Einfacher Schenkungsakt durch Versicherungsnehmerwechsel
- Nach einer Frist kann die Option gezogen und Kapital entnommen werden
- Auch mit Veto-Recht möglich
Informieren Sie sich jetzt bei den Spezialisten der Tausend Finanz GmbH und verschenken Sie clever! Wir beraten Sie individuell zu Rentenschenkungen und steueroptimierten Lösungen.
Mehr vererben. Weniger versteuern.
Wie Sie mit einer cleveren Gestaltung der Todesfall-Leistung Erbschaftsteuer sparen können
Viele Menschen wissen nicht, dass eine Todesfall-Leistung aus einer Renten-Versicherung nicht nur als Einmalbetrag, sondern auch als lebenslange Rente an Hinterbliebene vererbt werden kann – und genau das eröffnet überraschende Steuervorteile.
Statt die gesamte Summe zu 100 % als steuerpflichtigen Erwerb anzusetzen, wird bei der Rentenvariante nur ein reduzierter Wert versteuert. Dadurch können Erben - je nach Alter und Steuerklasse - tausende Euro Erbschaftsteuer sparen.
Beispiel:
100.000 EUR Todesfall-Leistung → als Rente vererbt führt dies Steuervorteil von ca. 16.980 EUR gegenüber der Vererbung in einem Betrag.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Keine Gesundheitsprüfung für die Todesfallleistung
- Drastisch reduzierte oder sogar komplett entfallende Erbschaftsteuer
- Günstige Ertragsanteilsbesteuerung der vererbten Rente
- Alle bis zum Todesfall erzielten Erträge bleiben einkommensteuerfrei
- Nach einer Frist kann die Option gezogen und Kapital entnommen werden
Fazit:
Wer früh plant, sorgt nicht nur für finanzielle Sicherheit der Hinterbliebenen - sondern auch dafür, dass mehr vom Vermögen in der Familie bleibt statt beim Staat landet.
Lassen Sie sich von den Spezialisten der Tausend Finanz GmbH zeigen, wie Sie dies für sich nutzen können!
Schenken mit Sicherheit – und Steuerbonus!
Sie möchten Vermögen steueroptimiert an Ihre Kinder oder Enkel übertragen, aber trotzdem ein Mitspracherecht behalten?
Beispiel:
Ein Opa möchte der Enkelin 50.000 EUR schenken. Er entscheidet sich für eine Renten-Versicherung als Schenkung. Zusätzlich möchte er sicherstellen, dass das Geld nur für “sinnvolle Dinge” verwendet wird. Mit dem Veto-Recht kann er sicher gehen, dass die Enkelin die Schenkung in seinem Sinne nutzt.
Mit der Schenkung mit Veto-Recht sichern Sie sich maximale Flexibilität und steuerliche Vorteile:
Ihre Vorteile:
- Steueroptimierte Vermögensübertragung
- Veto-Recht: Entnahmen oder Änderungen nur mit Ihrer Zustimmung
- 100 % einkommensteuerfreie Leistung im Todesfall
- Invielen Fällen nahezu erbschafts-/schenkungssteuerneutral
- Flexible Anlage- und Entnahmemöglichkeiten
So geht’s:
- Eltern/Großeltern bleiben teilweise (Mit-) Versicherungsnehmer
- Kind wird weiterer (Mit-) versicherungsnehmer
- Persönliche Freibeträge bis zu 400.000 EUR bzw. 200.000 EUR nutzen
Jetzt informieren und clever schenken – mit Sicherheit für alle Beteiligten!
Versicherungsnehmer und versicherte Person unterschiedlich!
Häufig möchten sie Paare gegenseitig absichern. Für den Fall des Todes eines der beiden Partner soll der andere Partner den gewohnte Lebensstandard aufrecht erhalten können. Dazu wird oft eine Risiko-Lebens-Versicherung genutzt.
Je nach Vertragsgestaltung dieser Absicherung fallen keine Einkommen- und Erbschaftssteuern für den hinterbliebenen Partner an.
Lassen Sie sich von den Spezialisten der Tausend Finanz GmbH aufzeigen, welche Vertragskonstellation geeignet ist, die Steuerpflicht hierbei zu umgehen!

Ruhestandsplanung – wir denken Altersvorsorge zu Ende.
Lassen Sie sich hier beraten!
Wussten Sie, dass ...
… eine Pflichtteilsberechtigung beim Erbe nur entsteht, wenn die gesetzliche Erbfolge aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags ausgeschlossen worden ist?
Wussten Sie dass, ...
… Sie durch eine Schenkung mit Veto-Recht die Möglichkeit behalten, weiterhin Einfluss auf deren Verwendung nehmen können?
Wussten Sie, dass ...
… es zur Ruhestandsplanung auch gehört, bereits zu Lebzeiten die Vermögensübertragung im Todesfall steueroptimiert zu strukturieren und kommunizieren?
Wussten Sie, dass ...
… die kontinuierlich ansteigende Lebenserwartung ein Risiko für die finanzielle Sicherheit im Alter ist und dass dies bei der Ruhestands-planung zu berücksichtigen ist?
Wussten Sie, dass ...
… bei der Ruhestandsplanung immer beide Phasen der Vermögensplanung betrachtet werden sollten? Die Ansparphase und die Entnahmephase.
Wussten Sie, dass ...
… Sie mit der Vorsorgevollmacht verbindlich festlegen, wer für Sie wichtige Entscheidungen treffen soll, wenn Sie selbst nicht mehr können?
Wussten Sie, dass ...
… es bei der Altersvorsorge und Kapitalanlage entscheidend ist, dass Abzüge - wie z.B. Steuern - vermieden werden sollten, um den Bedarf für das Alter zu erreichen?
Wussten Sie, dass ...
… die steuerliche Analyse potenzieller Erbschaften und Schenkungen ein wesentlicher Bestandteil der Ruhestands-planung sein muss?
Wussten Sie, dass ...
… die Inflation bei der Ruhestandsplanung unbedingt berücksichtigt werden sollte, um eine Reduktion der Kaufkraft des Ersparten einplanen zu können?
Wussten Sie, dass ...
... bei lebenslangen Produkten (Whole-Life-Tarifen) nur ein benötigter Betrag entnommen und versteuert wird? Das restliche Kapital bleibt ohne Kosten im Vertrag investiert.