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Ein Arzt ist immer im Einsatz

Aber er ist nicht immer für mögliche Folgen seiner Rettungstaten versichert!

Angehende Studenten benötigen mindestes zwölf Semester, inkl. dem praktischen Jahr, um sich im Anschluss nach dem Staatsexamen Arzt nennen zu dürfen. Wer noch eine Facharztausbildung darauflegen möchte, benötigt mindestens weitere fünf Jahre. Ein „angenehmes“ Gehalt für angestellte Ärzte oder gute bis sehr gute Einkommensmöglichkeiten für freiberufliche und niedergelassene Ärzte sind vorprogrammiert. Doch den guten Verdienstmöglichkeiten steht auch ein hohes Haftungsrisiko gegenüber.

Freiberufliche und niedergelassene Ärzte geniessen durch ihre selbst ausgewählte Berufshaftpflicht-Versicherung entsprechenden Rund-um-Schutz, der für nahezu jede ärztliche Tätigkeit Schutz bietet. Angestellte Ärzte in Praxen oder Krankenhäusern hingegen sind über deren Arbeitgeber gegen das dienstliche Risiko versichert. Der angestellte Arzt ist hier von dem vom Arbeitgeber ausgewählten Versicherungsschutz abhängig. Die meisten Policen haben diesen Fall bereits mitversichert. Doch gerade ältere Policen können hier eine Lücke aufweisen. Hier sollten Sie, wenn möglich, Ihren Schutz abklären.

Ein Arzt ist immer im Einsatz!

Das gleiche gilt übrigens auch für Ärzte, die bereits in den wohlverdienten Ruhestand gegangen sind. Eine vollwertige Berufshaftpflicht ist für diese Gruppe nicht notwendig. Ein mögliches Haftungsrisiko besteht auch bei Ärzten, die sich aktuell in Eltern- oder Pflegezeit befinden. Diese können nämlich aus dem Schutz der Berufshaftpflicht-Versicherung des Arbeitgebers herausfallen.

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Für eben diese Situationen gibt es einen besonderen Schutz, der das sog. ärztliche Restrisiko absichert. Denn auch außerhalb der Praxis oder des Krankenhauses oder im Ruhestand haften Ärzte für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Folgende Situationen fallen standardmäßig unter den Begriff des Ärztlichen Restrisikos:

  • Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Notfallbehandlungen
  • Ärztliche Freundschaftsdienste im Verwanden- und Bekanntenkreis

Um auch in solchen Fällen bedarfsgerechten Versicherungsschutz genießen zu dürfen, benötigen die Ärzte eine eigene Berufshaftpflicht für die Absicherung des ärztliches Restrisikos.

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Einen solchen Versicherungsschutz finden Sie  bei der Tausend Finanz GmbH

Sie können aus zwei Tarifvarianten auswählen: die Basisdeckung sowie die Erweiterung auf gelegentlich freiberufliche ambulante Tätigkeiten.

  • Die Basisdeckung erstreckt sich über die drei oben genannten Punkte inkl. der Behandlung von Geflüchteten, Asylsuchenden und Wohnungslosen, soweit diese unentgeltlich erbracht werden.
  • Die Erweiterung schließt meist bis zu 75 Dienste pro Jahr für gelegentliche freiberufliche Tätigkeiten, wie Betreuung von Reha-Sportgruppen, medizinische Gutachtertätigkeiten, kassen-/privatärztliche Bereitschaftsdienste, Not- und Sonntagsdienste (ohne Dienstbeschränkung), Einsätze bei Veranstaltungen, Leichenschauen und ambulante Praxisvertretungen.

Diese Ausschnittdeckung kann Sie im Falle des Falles vor grossen finanziellen Folgen schützen.

Die Spezialisten der Tausend Finanz GmbH beraten Sie bei der richtigen Absicherung Ihres Haftungsrisikos. Sprechen Sie uns an!

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