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Notwendige Versicherungen für die Praxis

Zum Risikomanagement von Praxisinhaber*innen gehört es auch, sich mit den Versicherungen der Praxis zu beschäftigen. Doch worauf ist dabei zu achten? Welche Besonderheiten gibt es in einer Praxis und welche Fallstricke können durch eine fehlende, lückenhafte oder gar falsche Absicherung entstehen?

Sichern vor Versichern! Das wäre die beste Möglichkeit, einen Schaden in der Praxis erst gar nicht entstehen zu lassen. Doch es gibt Situationen, in denen es nicht im Einfluss von Praxisinhaber*innen steht, ob ein Schaden eintritt. Für diese Fälle, die zum Teil existenzbedrohend sein können, haben wir hier Empfehlungen mit Hinweisen aus unserer Erfahrung für Sie zusammengestellt.

  • Berufshaftpflicht-Versicherung
    Die Berufshaftpflicht-Versicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen von Inhaber*innen. Eine angemessene Versicherung von (Zahn-) Ärzt*innen gegen Haftpflichtansprüche aus der beruflichen Tätigkeit ist essentiell, verpflichtend und seit Juli 2021 im § 95 e SGB V fest verankert. Sie ist damit eine Pflicht-Versicherung. Zu ihren Aufgaben gehört neben der Prüfung des Anspruchs die Erfüllung berechtigter oder die Ablehnung unberechtigter Ansprüche. Sie bietet Schutz bei vertraglicher (dienstlicher) und deliktischer Haftung. Empfohlen und aktuell ausschliesslich angeboten wird eine Versicherungssumme von mind. 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
    Wichtig für den Erhalt des vollen Deckungsumfangs ist es, dem Versicherer sämtliche Änderungen in der Praxis mitzuteilen. Dies kann eine operative statt einer konservativen Behandlung, die Beschäftigung angestellter (Zahn-) Ärzt*innen oder der Zusammenschluss der Praxis zu einer Praxis- oder Berufsausübungsgemeinschaft sein.

    Beitrag:
    Abhängig von Fachrichtung, Behandlung und Praxisform
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    Absicherungs-Check für Praxis-InhaberInnen

  • Inhalts-/Inventar- und Elektronik-Versicherung inkl. Betriebsunterbrechungs-Versicherung
    Diese Versicherung übernimmt in einem Schadenfall zwei Aufgaben: Sie erstattet das abhandengekommene oder zerstörte Praxis-Inventar und leistet eine vereinbarte Summe für den Fall, dass die Praxis wegen eines versicherten Sachschadens einen Umsatzrückgang oder -ausfall erleidet (Betriebsunterbrechung).
    "Was ist gegen welche Gefahr zu welchem Wert versichert?" ist die Frage, die in einem Schadenfall gestellt wird. In der Regel leistet die Inhalts-Versicherung bei den vier Gefahren Feuer, Leitungswasser, Einbruch/Diebstahl und Sturm/Hagel. Praxis-Inhaber*innen sollten darauf achten, zum Neuwert versichert zu sein. Doch gerade alte Policen beinhalten den sog. Zeitwertvorbehalt, so dass nur der Zeitwert erstattet wird, wenn das Inventar zum Schadendatum einen bestimmten prozentualen Wert i.V.z. Neuwert aufweist (meist 40%); obwohl man sich zum Neuwert abgesichert glaubt. Aktuelle Policen erstatten dagegen tatsächlich den Neuwert.
    Praxisinhaber*innen sollten darauf achten, dass sowohl der Wert des Inventars als auch des Umsatzes (eigentlich der Rohertrag) im Vertrag jährlich überprüft und ggf. angepasst wird.

    Die elektronischen Geräte wie die Kommunikations-, Datenverarbeitungs-, Büro-Elektronik oder elektronische medizinische Geräte in der Praxis haben die Besonderheit, dass sie häufig durch weitere als die o.g. vier Gefahren abhandenkommen oder beschädigt werden. Vorsatz Dritter, einfacher Diebstahl, Über-/Unterspannung oder Fehlbedienung sind Beispiele für Gefahren, die in der normalen Inhalts-Versicherung nicht abgedeckt sind. Bei voranschreitender Digitalisierung in den Praxen haben elektronische Geräte einen immer größer werdenden Einfluss auf die Praxis-Prozesse und damit auf den Praxis-Umsatz. Deshalb empfehlen wir Praxis-Inhaber*innen, eine Elektronik-Versicherung inkl. einer passenden Betriebsunterbrechungs-Versicherung zu vereinbaren. Um Abgrenzungsproblemen vorzubeugen, empfehlen wir, sowohl die Inhalts- als auch die Elektronik-Versicherung beim selben Versicherer zu vereinbaren.

    Um zum einen den Beitrag zu reduzieren und zum anderen die Wahrscheinlichkeit zu senken, dass der Versicherer nach vielen kleinen Schäden den Vertrag kündigt, empfehlen wir einen Selbstbehalt von 500 EUR oder 1.000 EUR. So ist sichergestellt, dass die existenzbedrohenden Risiken weiterhin abgesichert bleiben; Kleinstschäden aber über das unternehmerische Risiko selbst getragen werden.

    Beitrag:
    Komplette Absicherung wie oben beschrieben ca. 2,5-3 ‰ des Praxis-Jahresumsatzes.

  • Rechtsschutz-Versicherung
    Praxisinhaber*innen haben im Alltag eine große Anzahl von Rechtsbeziehungen, aus denen Streitigkeiten entstehen könnten. Mietverträge, Labore, Factoring, Honorarrückforderungen, Regressstreitigkeiten wegen Budgetüberschreitungen und sonstige Streitigkeiten mit der KV/KZV, Kündigungen und betriebliche Altersvorsorge der Mitarbeiter, Verkehrsdelikte oder Löschung von Bewertungen und Verleumdungen aus online-Portalen sind nur einige Beispiele dafür.
    Fast 3 Mrd. EUR haben die Rechtsschutz-Versicherer 2019 aufgewendet, was einer Steigerung von 6,1% ggü. 2018 entspricht (Quelle: GDV). Dies ist ein Indiz dafür, dass die Bedeutung dieser Absicherung steigt. Die Tausend Finanz GmbH empfiehlt allen Inhaber*innen, eine Rechtsschutz-Versicherung zu vereinbaren.

    Beitrag:
    Abhängig von den gewählten Leistungsarten und der Anzahl der Mitarbeiter*innen.
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    Exklusive Datenschutz- und Cyberrisk-Absicherung für Arzt- und Zahnarztpraxen



  • Datenschutz- und Cyberrisk-Versicherung
    Dieser Art der Absicherung ist in Deutschland relativ jung. Die Bedeutung nimmt mit hohem Tempo zu. Durch das eHealth-Gesetz von 2015 (Quelle: eHealth-Gesetz) ist vorprogrammiert, dass zukünftig sämtliche Kommunikation im Medizinbereich online stattfinden wird. Dies macht es für Hacker lukrativ, den Gesundheitsmarkt in den Fokus zu nehmen. Mit der Richtlinie zur IT-Sicherheit nach § 75 B SGB V haben die KBV und die KZBV Vorgaben zur Informationssicherheit in den Praxen gemacht. In der Präambel dieser Richtlinie wird Praxisinhaber*innen aufgezeigt, dass sie vorhandenen Restrisken an eine Versicherung übertragen können (Quelle: Richtlinie IT-Sicherheit).
    Eine gute Datenschutz- und Cyberrisk-Versicherung hat drei Leistungsarten:
       1. Eigenschäden, inkl. Betriebsunterbrechung bei Umsatzrückgang oder -ausfall nach einer Cyberkrise
       2. Fremdschäden
       3. Assistance-Leistungen, inkl. z.B. Krisenmanagement und Awareness-Schulung für Praxis-Team
    Einen Überblick über die verschiedenen Anbieter, deren Leistungen und Preise können Sie sich auch hier verschaffen.

    Beitrag: Abhängig vom Praxisumsatz und der gewählten Versicherungssumme.
  • Betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Mitarbeiter*innen
    Die bAV ist genau genommen nicht den Versicherungen, sondern dem Arbeitsrecht zuzuordnen. In einem Artikel der Tausend.Praxis.News. haben wir bereits auf diesen Umstand hingewiesen und Empfehlungen für Praxisinhaber*innen gegeben. Hier finden Sie den Artikel.
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    Empfehlungen zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV)



  • Absicherungs-Check für Ihre Praxis
    Häufig entdecken wir bei Überhamen der Mandate von neuen (Zahn-) Ärzt*innen, dass die Absicherung jahrelang nicht mehr dem beruflichen Erfolg angepasst wurde. Deshalb haben wir den sog. Absicherungs-Check eingeführt. Hier stellen erfahrene Experten für die Absicherung von Arzt- und Zahnarztpraxen die derzeitigen Versicherungen mit dem aktuellen Bedarf in Kontext. Bereits mehr als 50 Praxen haben von diesem Service Gebrauch gemacht. Mit dem Gutschein-Code TF-Praxis können Sie kostenfrei zwei Ihrer Absicherungen unter www.absicherungs-check.de überprüfen lassen.

Passen Sie regelmäßig Ihre Praxis-Versicherungen dem beruflichen Erfolg an. Nur so ist sichergestellt, dass Sie im Schadenfall auch die Leistungen erwarten können, die Sie benötigen. Die Spezialisten der Tausend Finanz GmbH unterstützen Sie mit Vertrauen, Erfahrung und Know-how gerne dabei!

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