Krankentagegeld-, Praxisausfall- und Betriebsunterbrechungs-Versicherung
Was passiert eigentlich mit Ihrer Praxis, wenn 'mal was passiert?
Der Umsatz von Arzt- und Zahnarztpraxen ist abhängig davon, dass in ihnen behandelt werden kann. Im regulären Praxisbetrieb sind so sowohl die Praxiskosten als auch der Ertrag für die Behandlerin/den Behandler zu erwirtschaften.
Doch wie verhalten sich das Einkommen der Behandler/des Behandlers und die weiterlaufenden Kosten, falls Behandlungen gar nicht oder nur eingeschränkt möglich sind?
Wenn die Praxis geschlossen ist, laufen trotzdem Fixkosten wie z.B. Miete, Gehälter, Finanzierungen/Leasing und laufende Kosten weiter.
Die Krankentagegeld-, die Praxisausfall- und die Betriebsunterbrechungs-Versicherung helfen dabei, eine Versorgungslücke zu schließen und finanzielle Schäden abzuwenden.
Schützen Sie die Einnahmen Ihrer Praxis jetzt! Das Team der Tausend Finanz GmbH hilft Ihnen bei der passgenauen Absicherung.

So schnell kann es passieren!
Wie plötzlich ein Ereignis negativen Einfluss auf den Praxis-Umsatz nehmen kann, zeigen folgende, reale Beispiele:
In der benachbarten Praxis einer Zahnärztin hat es gebrannt. „Lediglich“ Rauch und Ruß kamen über die Belüftungsanlage und ein offenes Fenster in die Räumlichkeiten unserer Kundin. Da das gesamte Inventar beschädigt wurde, stand die Praxis ein ganzes Jahr lang still.
Unmittelbar nach einem Schlaganfall konnte der Inhaber einer grossen Praxis ncht mehr sprechen. Erst nach einer umfangreichen Reha war ihm dies wieder möglich. Bis dahin war die Führung der Praxis nur durch Vertreter möglich, die im Businessplan nicht berücksichtig waren.
Ein Wasserschaden in einer Zahnarztpraxis in einem denkmalgeschützten Gebäude machte es notwendig, den feuchten Boden zu erneuern. Da dies nur durch eine Fachwerkstatt möglich war, dauerte es acht Monate, bis in der Praxis wieder alle Behandlungen durchgeführt werden konnten.
Eine Praxisinhaberin zog sich bei einem Ski-Unfall eine Kreuzband-Ruptur zu. Nach der OP kam es zu Komplikationen. Die Ausfallzeit betrug insgesamt fast sieben Monate.
Lange nach einer SARS-CoV-2-Infektion hatte der Behandler in einer Einzelpraxis noch Beschwerden. Sowohl sein körperlicher als auch sein psychischer Zustand liessen eine Behandlung seiner Patienten für fast fünf Monate nicht zu.
Finanzielle Schäden durch einen Behandlungsausfall
Anhand echter betriebswirtschaftlichen Auswertungen (aus BWA, auf 100 EUR gerundet) zeigen die unteren beiden Beispiele schematisch, was dies für Praxisinhaber bedeuten könnte:
Beispielrechung
| aus BWA Humanmedizin* | aus BWA Zahnmedizin* | |
| Umsatz | 500.500 EUR | 508.300 EUR |
| Fixe Kosten | 297.900 EUR | 198.400 EUR |
| Variable Kosten | 29.000 EUR | 71.600 EUR |
| Steuern auf Einkommen | 65.968 EUR | 90.554 EUR |
| Nettoeinkommen | 107.632 EUR | 147.746 EUR |
* Ø-Einkommenssteuersatz 38%
Käme es in einer dieser beiden Beispiel-Praxen zu einem längeren Ausfall, ergäben sich erhebliche finanzielle Lücken, die die Erstattung weiterlaufender Kosten und die Finanzierung des Einkommens der Behandlerin/des Behandlers erheblich beeinträchtigten.
Ausfall der Praxis aufgrund Unfalls oder Krankheit der Behandlerin/des Behandlers
Berechnung des tatsächlichen Verlusts auf Basis der Beispielrechnungen
GKV-versichert inkl. Krankengeld bis zur Beitragsbemessungs-Grenze 2026
GKV-versichert inkl. Krankengeld bis zur Beitragsbemessungs-Grenze 2026
Bei Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse, die das Krankengeld mit abgesichert haben, wird dieses erst nach einer Karenzzeit von sechs Wochen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze ausgezahlt. Nach 78 Wochen endet die Zahlung. Die max. Höhe beträgt 135,63 EUR kalendertäglich (2026). In den ersten 6 Wochen und ab der 79. Woche stehen somit keine Einkünfte zur Verfügung.
Diese Lücke sollten mit einem PKV-Krankentagegeld geschlossen werden!
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Absicherung des Einkommens: PKV-Krankentagegeld-Versicherung
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Absicherung der fixen (Praxis-) Kosten: spezielle Praxisausfall-Versicherung
Mit einer Praxisausfall-Versicherung sichern Sie Ihre Praxis ab und schließen im Fall einer Behandlungsunterbrechung die Versorgungslücke. Investieren Sie in die Sicherheit Ihrer Praxis und schützen Sie sich vor finanziellen Schäden!
Häufig wird in Verbindung mit einer Inhalts- oder Elektronik-Versicherung die sog. kleine Betriebsunterbrechungs-Versicherung (KBU) vereinbart. Dies bedeutet, dass deren Versicherungssumme genauso hoch ist, wie die für das Inventar. Diese beiden Werte haben aber nichts miteinander zu tun.
Richtig und wichtig ist es, die Versicherungssumme in Höhe Ihres Umsatzes abzüglich der varaiblen Kosten (Rohertrag) festzulegen und jährlich zu überprüfen!
Unsere Empfehlung:
Sichern Sie Ihre Praxis durch eine Betriebsunterbrechungs-Vesicherung in richtiger Höhe ab und aktualisieren Sie deren Höhe regelmässig!
Eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung ist ein wichtiger Schutz, um bei einem Umsatzausfall wegen eines versicherten Sachschadens die finanziellen Folgen abzumildern oder zu verhindern. Sie hilft dabei, eine Versorgungslücke zu schliessen und die Praxis vor finanziellen Schäden zu bewahren.
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Absicherung des Gewinns und der fixen (Praxis-) Kosten: Betriebsunterbrechungs-Versicherung in passender Höhe i.V.m. einer Inhalts- bzw. Elektronik-Versicherung






