Wie hoch sollte die Betriebsunterbrechungs-Versicherung einer Praxis sein?

Ein Brand, ein größerer Leitungswasserschaden oder ein anderer versicherter Sachschaden kann eine Arzt- oder Zahnarztpraxis für Wochen oder sogar Monate ganz oder teilweise lahmlegen. Während in dieser Zeit Umsätze fehlen, laufen viele Kosten weiter: Gehälter, Miete, Leasingraten, Finanzierungskosten und zahlreiche weitere betriebliche Verpflichtungen.
Genau hier setzt die Betriebsunterbrechungs-Versicherung an. Sie soll nach einem versicherten Sachschaden den entgangenen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten ersetzen. Damit sie diese Aufgabe erfüllen kann, muss allerdings eine entscheidende Grösse stimmen: der versicherte Rohertrag.
Der Rohertrag ist keine Zahl für die Ewigkeit
Bei Abschluss einer Praxis-Versicherung wird häufig einmal ein Rohertrag ermittelt und als Versicherungssumme vereinbart. Danach gerät diese Zahl schnell aus dem Blick. Gerade bei einer gut laufenden Praxis kann das problematisch werden.
Denn Praxen verändern sich:
- Umsätze steigen.
- Neue Behandlerinnen oder Behandler kommen hinzu.
- Personalkosten erhöhen sich.
- Räume werden erweitert.
- Geräte werden finanziert oder geleast.
- Das Leistungsspektrum verändert sich.
- Aus einer Einzelpraxis kann eine BAG oder ein größeres Praxisunternehmen werden.
Eine Versicherungssumme, die vor drei oder vier Jahren ausreichend war, muss deshalb heute längst nicht mehr zum tatsächlichen Risiko passen.

Was bedeutet Rohertrag bei der Betriebsunterbrechungs-Versicherung?
Vereinfacht betrachtet geht es beim versicherten Rohertrag um die wirtschaftliche Leistung der Praxis, die nach einem versicherten Unterbrechungsschaden abgesichert werden muss.
Im Schadenfall stehen dabei insbesondere zwei Positionen im Mittelpunkt:
1. Fortlaufende Kosten
Das sind Kosten, die trotz Stillstand oder eingeschränktem Praxisbetrieb weiter anfallen. Dazu können beispielsweise Personalkosten, Mieten, Leasing- und Finanzierungskosten oder bestimmte laufende betriebliche Aufwendungen gehören.
2. Entgangener Betriebsgewinn
Auch der Gewinn, den die Praxis ohne den Schaden voraussichtlich erwirtschaftet hätte, ist Bestandteil der wirtschaftlichen Absicherung.
Nicht berücksichtigt werden dagegen Kosten, die infolge der Betriebsunterbrechung tatsächlich nicht mehr entstehen, sog. variable Kosten. Die genaue Ermittlung richtet sich immer nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen und der konkreten betrieblichen Situation.
Ein Beispiel zeigt das Problem
Nehmen wir eine gut laufende Facharztpraxis.
Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Praxis-Versicherung wurde ein versicherter Rohertrag von 600.000 EURvereinbart. Damals war diese Summe plausibel.
In den folgenden Jahren entwickelt sich die Praxis jedoch sehr positiv:
| Jahr |
tatsächlicher |
Versicherungs- |
| 2023 | 600.000 EUR | 600.000 EUR |
| 2024 | 680.000 EUR | 600.000 EUR |
| 2025 | 760.000 EUR | 600.000 EUR |
| 2026 | 850.000 EUR | 600.000 EUR |
Die Praxis ist gewachsen – der Versicherungsvertrag nicht.
Der versicherte Betrag liegt inzwischen 250.000 EUR unter dem aktuellen Rohertrag. Das bedeutet: Die Versicherungssumme bildet die tatsächliche wirtschaftliche Dimension der Praxis nicht mehr angemessen ab.
Und dann kommt der Schaden
Nun verursacht beispielsweise ein erheblicher Leitungswasserschaden eine mehrmonatige Betriebsunterbrechung.
Der Versicherer prüft im Rahmen der Schadenregulierung nicht einfach nur, welche Versicherungssumme irgendwann einmal vereinbart wurde. Entscheidend sind die Vertragsbedingungen, der tatsächlich entstandene Unterbrechungsschaden und die Frage, ob die vereinbarte Versicherungssumme ausreichend bemessen war.
Ist der tatsächliche versicherungsrelevante Rohertrag deutlich höher als die vereinbarte Versicherungssumme, kann – abhängig vom Vertrag und den vereinbarten Klauseln – eine Unterversicherung vorliegen.
Vereinfacht gerechnet beträgt das Verhältnis in unserem Beispiel:
600.000 EUR Versicherungssumme ÷ 850.000 EUR tatsächlicher Rohertrag = rund 70,6 %
Fehlen entsprechende Schutzklauseln gegen eine Unterversicherung, kann dies im Schadenfall erhebliche Auswirkungen haben. Angenommen, der ersatzfähige Unterbrechungsschaden beträgt 300.000 EUR. Bei einer proportionalen Kürzung auf Basis des genannten Verhältnisses könnten statt 300.000 EUR rechnerisch nur rund 212.000 EUR ersetzt werden.
Die Differenz läge bei rund 88.000 EUR.
Das Beispiel ist bewusst vereinfacht. Die konkrete Entschädigungsberechnung hängt immer von den jeweiligen Versicherungsbedingungen, vereinbarten Vorsorge- und Nachhaftungsregelungen, einer möglichen Unterversicherungsverzichtsklausel und dem tatsächlich festgestellten Schaden ab.
Die grundsätzliche Gefahr bleibt jedoch dieselbe: Eine zu niedrig angesetzte Versicherungssumme kann ausgerechnet bei einem großen Schaden zu einer erheblichen Deckungslücke führen.

Deshalb gehört der Rohertrag auf die jährliche Checkliste
Aus unserer Sicht sollte die Versicherungssumme der Betriebsunterbrechungs-Versicherung nicht nur bei Abschluss des Vertrages ermittelt werden. Sie sollte mindestens einmal jährlich überprüft werden – idealerweise unmittelbar nach Fertigstellung des Jahresabschlusses.
Denn dann liegen belastbare Zahlen vor, anhand derer sich beurteilen lässt, ob der bisher versicherte Rohertrag noch zur wirtschaftlichen Realität der Praxis passt.
Bei deutlichem Wachstum sollte allerdings nicht zwingend bis zum nächsten Jahresabschluss gewartet werden. Kommen beispielsweise weitere Behandler hinzu, wird eine zusätzliche Praxis übernommen oder steigt der Umsatz erheblich, kann bereits während des laufenden Jahres eine Anpassung sinnvoll sein.
Der Jahresabschluss ist gleichzeitig ein Versicherungs-Check
Für Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber kann deshalb eine einfache Routine viel bewirken: Jahresabschluss fertig → Rohertrag prüfen → Versicherungssumme kontrollieren → gegebenenfalls anpassen.
Dabei sollte nicht lediglich der Vorjahreswert übernommen werden. Entscheidend ist auch die erwartete Entwicklung des laufenden Versicherungsjahres.
Hat eine Praxis beispielsweise im vergangenen Jahr einen relevanten Rohertrag von 800.000 EUR erwirtschaftet und ist aufgrund zusätzlicher Behandler bereits ein deutliches Wachstum absehbar, kann eine Versicherungssumme von exakt 800.000 EUR schon wieder zu knapp bemessen sein.
Nicht nur die Versicherungssumme zählt
Bei der Überprüfung einer Betriebsunterbrechungs-Versicherung sollte außerdem betrachtet werden, wie lange die Versicherung im Schadenfall leistet.
Eine ausreichend hohe Versicherungssumme hilft wenig, wenn die vereinbarte Haftzeit zu kurz ist.
Gerade bei Arzt- und Zahnarztpraxen können größere Schäden langwierige Folgen haben. Trocknung und Sanierung, Wiederherstellung der Räume, Ersatz medizinischer Geräte, behördliche Anforderungen oder Lieferzeiten können dazu führen, dass der ursprüngliche Praxisbetrieb erst nach vielen Monaten vollständig wiederhergestellt ist.
Versicherungssumme und Haftzeit müssen deshalb gemeinsam zur tatsächlichen Risikosituation der Praxis passen.

Unser Tipp für Praxisinhaber
Betrachten Sie den Rohertrag Ihrer Betriebsunterbrechungs-Versicherung nicht als statische Zahl im Versicherungsschein.
Er wächst im Idealfall mit Ihrer Praxis – und der Versicherungsschutz sollte mitwachsen.
Wir empfehlen unseren Kunden daher, uns nach Fertigstellung des Jahresabschlusses die für die Betriebsunterbrechungs-Versicherung relevanten aktuellen Zahlen mitzuteilen. So können wir überprüfen, ob die bestehende Versicherungssumme weiterhin ausreichend ist und gegebenenfalls eine Anpassung mit dem Versicherer abstimmen.
Denn die richtige Versicherungssumme kostet möglicherweise etwas mehr Beitrag. Eine zu niedrige Versicherungssumme kann im Ernstfall dagegen sehr viel teurer werden.
Betriebsunterbrechungs-Schutz Ihrer Praxis überprüfen
Wann wurde der versicherte Rohertrag Ihrer Praxis zuletzt anhand aktueller Geschäftszahlen überprüft?
Wir prüfen für Sie, ob Versicherungssumme, Rohertrag und Haftzeit noch zur heutigen Größe und wirtschaftlichen Situation Ihrer Praxis passen. Gerade nach Fertigstellung des Jahresabschlusses ist dafür ein guter Zeitpunkt.
Sprechen Sie uns an – bevor aus einer überholten Versicherungssumme im Schadenfall eine echte Finanzierungslücke wird.
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschliesslich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung nach § 6 VVG. Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit. Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen können sich ändern. Massgeblich sind die jeweiligen Vertragsbedingungen sowie die persönliche Situation im Einzelfall.
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