Winterreifen: Wann sind sie Pflicht und was zahlt die KFZ-Versicherung?

Der Winter kommt oft schneller als erwartet. Wer bei Schnee und Eis noch mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Bussgeld, sondern möglicherweise auch seinen Kasko-Versicherungsschutz. Doch ab wann sind Winterreifen tatsächlich vorgeschrieben?
Winterreifenpflicht: Nicht das Datum, sondern das Wetter entscheidet
In Deutschland gibt es keine generelle Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum. Entscheidend sind die tatsächlichen Strassenverhältnisse. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte dürfen Pkw grundsätzlich nur mit geeigneten Winterreifen gefahren werden.
Die bekannte Faustregel „Von O bis O – Oktober bis Ostern" ist deshalb eine sinnvolle Orientierung, aber keine gesetzliche Vorschrift. Auch die häufig genannte 7-Grad-Grenze ist keine verbindliche Regel. Wer frühzeitig wechselt, vermeidet allerdings unangenehme Überraschungen beim ersten Wintereinbruch.
Achtung: Das M+S-Symbol allein reicht nicht mehr
Seit dem 1. Oktober 2024 müssen Winter- und Ganzjahresreifen bei winterlichen Strassenverhältnissen das sogenannte Alpine-Symbol tragen. Es zeigt einen Berg mit einer Schneeflocke. Reifen, die lediglich mit „M+S“ gekennzeichnet sind, erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nicht mehr.
Auch die Profiltiefe spielt eine wichtige Rolle. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 1,6 Millimeter. Für eine ausreichende Sicherheitsreserve bei winterlichen Verhältnissen werden jedoch mindestens 4 Millimeter empfohlen.

Was passiert bei einem Unfall mit Sommerreifen?
Besonders interessant wird die Frage nach der richtigen Bereifung, wenn es tatsächlich zu einem Verkehrsunfall kommt.
- Kfz-Haftpflicht-Versicherung: Verursachen Sie bei Schnee oder Eis mit ungeeigneten Reifen einen Unfall, reguliert Ihre Kfz-Haftpflicht-Versicherung grundsätzlich die berechtigten Schadenersatzansprüche des Unfallgegners. Der Schutz des Geschädigten entfällt also nicht einfach wegen der falschen Reifen.
- Kasko-Versicherung: Anders sieht es bei Schäden am eigenen Fahrzeug aus. Hat die ungeeignete Bereifung den Unfall mitverursacht und liegt grobe Fahrlässigkeit vor, kann der Versicherer seine Leistung abhängig von den Vertragsbedingungen kürzen.
Viele moderne Kasko-Verträge enthalten allerdings einen Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Ob und in welchem Umfang dieser greift, sollte vor einem Schadenfall geklärt werden.
Auch ohne eigene Unfallverursachung kann eine Mitschuld entstehen
Ein anderer Autofahrer nimmt Ihnen auf verschneiter Strasse die Vorfahrt. Sie bremsen sofort, können den Zusammenstoss mit Ihren Sommerreifen aber nicht mehr verhindern. Wäre der Unfall mit geeigneten Winterreifen vermeidbar gewesen, kann Ihnen trotz der Vorfahrtsverletzung des anderen Fahrers eine Mithaftung zugerechnet werden. Das kann Auswirkungen auf die Schadenregulierung und gegebenenfalls auf Ihre Schadenfreiheitsklasse haben.
Welche Strafen drohen?
Wer bei winterlichen Strassenverhältnissen ohne geeignete Bereifung fährt, muss mit einem Bussgeld von mindestens 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei Behinderung, Gefährdung oder einem Unfall können die Bussgelder auf 80, 100 beziehungsweise 120 Euro steigen.
Wie sieht es in anderen Ländern Europas aus?
Kommt es aufgrund ungeeigneter Reifen zu Verkehrsbehinderungen, droht in der Schweiz ein Bussgeld.
Wird ein Fahrer aufgrund falscher Bereifung in einen Unfall verwickelt, wird er häufig zur Mithaftung herangezogen.
In Österreich greift wie in Deutschland eine sogenannte situative Winterreifenpflicht – und zwar für die Zeit vom 1. November bis 15. April des Folgejahres.
Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind also Winterreifen vorgeschrieben. Anders als in Deutschland gelten jedoch nicht nur Reifen mit dem Schneeflockensymbol als Winterreifen, darunter fallen auch sogenannte Matsch- und Schnee-Reifen (M+S, M&S, M.S.).
Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht bei unserem westlichen Nachbarn.
In etlichen Bergregionen sind Winterreifen jedoch für einen bestimmten Zeitraum permanent vorgeschrieben.
Erlaubt sind ausschließlich Winterreifen mit dem Alpine-Symbol.
Südlich der Alpen gibt es keine nationale Winterreifenpflicht, der Urlauber muss sich dafür auf zahlreiche regionale Sonderregeln gefasst machen.
Im Aosta-Tal gilt etwa von Mitte Oktober bis Mitte April eine witterungsunabhängige Winterreifenpflicht, auf der Brenner-Autobahn beginnt diese Pflicht wie in ganz Südtirol erst Mitte November.
Von Mitte November bis Mitte März dürfen Autofahrer in Slowenien ausschließlich auf Winterreifen unterwegs sein, ausserhalb dieses Zeitraums gilt die situative Winterreifenpflicht.
Auch in Tschechien gilt zwischen dem 1. November und dem 31. März eine situative Winterreifen-Pflicht, Matsch- und Schnee-Reifen (M+S) sind nur bei winterlichen Strassenverhältnissen vorgeschrieben.
Fazit: Rechtzeitig wechseln und Versicherungsschutz prüfen
Winterreifen verbessern bei winterlichen Strassenverhältnissen die Sicherheit und helfen, vermeidbare Haftungsrisiken zu reduzieren. Neben dem rechtzeitigen Reifenwechsel lohnt sich ein Blick in die eigene Kfz-Versicherung: Ist grobe Fahrlässigkeit mitversichert und welche Einschränkungen gelten im Schadenfall? Denn ein günstiger Beitrag allein sagt noch wenig darüber aus, wie gut eine Versicherung tatsächlich schützt.
Ist Ihre Kfz-Versicherung winterfest?
Prüfen Sie nicht nur Ihre Reifen, sondern auch Ihren Versicherungsschutz. Die Tausend Finanz GmbH hilft Ihnen, mögliche Deckungslücken und Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen.
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