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Richtline zur IT‐Sicherheit - Pflicht für alle Zahnarzt- und Arztpraxen

Mit Veröffentlichung am 23.01.2021 traten die Richtlinien zur IT-Sicherheit der KZBV und der KBV rückwirkend zum 01.01.2021 inkraft. Sie wurden in enger Zusamennarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Rahmen des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) entwickelt und von den jeweiligen Vertreterversammlungen verabschiedet. Eine Vielzahl von Aspekten müssen von Praxisinhaber*innen ab sofort zusätzlich zu DSGVO und BDSG verpflichtend beachtet werden.

Die Umsetzungstermine der Richtlinien zur IT-Sicherheit sind gestaffelt und die Umsetzungen begannen bereits am 01.01.2021 bzw. 01.04.2021. Weitere Vorgaben werden im Januar bzw. Juni 2022 verbindlich für alle Zahnarzt- und Arztpraxen. Die genauen Konsequenzen für Praxisinhaber*innen stehen noch nicht fest. Wir informieren Sie, sobald weitere Informationen darüber vorliegen.

Die Richtlinien zur IT-Sicherheit nach § 75b SGB V beschreiben das Mindestmaß an Vorgaben, welche für Zahnärzt*innen und Ärzt*innen aber auch Pyschotherapeut*innen nun verstärkt relevant werden. Besondere Schwerpunkte sind Maßnahmen für das Sicherheitsmanagement, Rechnerprogramme, mobile Apps, Internetanwendungen, das Aufspüren von Sicherheitsvorfällen sowie IT-Systeme im Allgemeinen. Die beiden Dokumente finden Sie hier:

pdf KZBV - IT-Sicherheitsrichtlinie
pdf KBV - IT-Sicherheitsrichtlinie

Verantwortlich für die Umsetzung der Sicherheitsanforderungen sind immer Sie als Praxisinhaber*in und sie betreffen auch Praxen, die nicht an die Telematik Infrastruktur (TI) angeschlossen sind. Bei der Umsetzung können Risiken auch an Dritte, wie IT-Dienstleister oder Versicherungen, übertragen oder durch den Verantwortlichen akzeptiert werden.

Lesen Sie bitte unbedingt auch den Gastbeitrag von Herrn Klaus Wilke von Safe Cyber Identity. Er hat eine umfangreiche Zertifizierung in diesem Bereich. Herr Wilke ist IT-Security-Beauftragter (TÜV) und IT-Security-Manager (TÜV). Den Artikel selbst finden Sie hier.

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