Skip to main content

Elementar-Schutz auch für das Praxis-Inventar

Gegen die finanziellen Folgen von Naturgewalten wie im Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sollten sich auch Ärzt*innen wappnen. Elementar-Versicherungen können hier schützen.

Im schlimmsten Fall bedrohen Unwetter und Naturgefahren die finanzielle Existenz - zum Beispiel, wenn nach einem Schaden die Praxis oder wichtige medizinische Geräte nicht genutzt werden können und der Praxisbetrieb lahmgelegt ist. Schäden durch Sturm, Hagel und Blitzschlag an Praxis-Inventar, Materialien und Gebäuden decken die Praxisinhaltsversicherung sowie die Gebäudeversicherung - ggf. des Vermieters - ab. Zusätzlich sollten sich Ärzt*innen aber auch gegen sogenannte Elementargefahren absichern. Hierzu zählen "nasse" Elementargefahren wie Überschwemmung, Rückstau und Starkregen sowie "trockene" wie Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüche.

Was ist gegen welche Gefahr zu welchem Wert versichert?

Diese Frage ist für die Beurteilung entscheidend, ob ein Schaden unter Versicherungsschutz steht. In der Regel sind in einer Praxis-Inventar-Versicherung die vier "Hauptgefahren"

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hager und
  • Einbruch/Diebstahl

als sog. versicherte Gefahren in den Schutz integriert. Eine Absicherung gegen z.B.

  • Starkregen
  • Rückstau und
  • Überschwemmungen

fehlen bei dieser Aufzählung und müssen in Form einer Elementar-Versicherung zusätzlich vereinbart werden, um auch hier Versicherungsschutz zu erhalten. Nur dann ist die Praxis gegen existenzbedrohende Risiken, wie wir sie erleben mussten, abgesichert.

Die Tausend Finanz GmbH empfiehlt allen Ärzt*innen, diese Gefahr in den Versicherungsschutz einzuschliessen!

Die Spezialisten der Tausend Finanz GmbH unterstützen Sie mit Vertrauen, Erfahrung und Know-how gerne dabei, Ihre individuelle Absicherung Ihrer Praxis gegen die Elementar-Gefahren zu gestalten!

© Tausend Finanz GmbH 2021