Skip to main content

PKV - Wenn Sie die Wahl haben, sollte Ihnen die Entscheidung leicht fallen

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen werden immer höher, Zuzahlungen belasten die Versicherten zusätzlich. So können für Medikamente, Hilfsmittel oder Zahnersatz schnell zusätzliche Kosten entstehen, mit denen man gar nicht gerechnet hat. Darüber hinaus kann die gesetzliche Krankenversicherung für Sie und Ihre Familie nur eine Grundversorgung bieten.

Für wen ist die Versicherung?

Grundsätzlich kann sich jeder selbstständig oder freiberuflich Tätige (z. B. niedergelassene Ärzte, Notare, Architekten) und auch Studenten und Beamte ohne Einkommensgrenze privat versichern. Der Wechsel für Arbeitnehmer ist nach erstmaligem Überschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensgrenze möglich. Der Wechsel ist möglich, wenn das Brutto-Jahreseinkommen in 2024 über 69.300 EUR liegt. Das entspricht einem Monatsgehalt von 5.775 EUR bei 12 Gehältern.

Lesen Sie auch

So bleibt Ihre Krankenversicherung im Alter bezahlbar

Was bietet mir die private Krankenversicherung (PKV)?

  • Beitrags- und Leistungsgestaltung individuell
  • Freie Tarifwahl, individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes
  • Freie Arztwahl, auch Privatärzte - oftmals schnellere Termine bei (Fach-) Ärzten
  • Stationäre Behandlung im Einbettzimmer / Chefarzt, je nach Tarif
  • Kostenübernahme Heilpraktiker, je nach Tarif
  • Relativ hohe Kostenerstattung bei Zahnersatz, je nach Tarif
  • Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
  • Weltweiter Krankenschutz, je nach Tarif
  • Mit einem zusätzlichen Krankentagegeld können Sie einen Verdienstausfall aus beruflicher Tätigkeit bei längerer 100%iger Arbeitsunfähigkeit absichern.

Zusätzlich kann wahlweise folgendes versichert werden:

  • Krankenhaus- und Pflegetagegelder
  • Tarife, die keine Begrenzung auf die Gebührenordnung vorsehen oder eine Beitragsfreistellung bei längerem Krankenhausaufenthalt beinhalten
  • spezielle Tarife für Kinder, Schüler und Studenten

Leistungsbeispiele aus der Praxis

Dentaler Vorteil

Der Kunde geht zum Zahnarzt, weil er Zahnersatz benötigt. Als Privatpatient werden ihm achtzig Prozent aller anfallenden Kosten erstattet. Er besucht einen  stadtbekannten Zahnarzt, der für seine Dienstleistung mit dem 3,5fachen Satz der GOZ berechnet.

Der Kunde erhält zwei Inlays und zwei Goldkronen, die beide aus Kostengründen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt worden wären.

Ambulanter Vorteil

Der Kunde ist Torwart seiner heimischen Fußballmannschaft. Eine schmerzhafte Stauchung des Daumens will trotz Behandlung durch den Hausarzt einfach nicht besser werden. Ein Bekannter empfiehlt ihm Osteopathie bei seinem Heilpraktiker.

Diese Behandlung bringt endlich die langersehnte Milderung. Die Behandlungskosten werden von seiner privaten Krankenversicherung übernommen.

Stationärer Vorteil

Einen Monat später hat die Person einen Unfall mit dem Auto und kommt ins Krankenhaus. Hier wird die Person direkt in ein Einzelzimmer gebracht und vom Privatarzt betreut.

Dieser verfügt über mehr Erfahrung und mehr Know-how, was natürlich auch ein Vorteil für den Patienten und dessen Genesung ist. Die Ruhe im Einzelzimmer stellt ebenfalls eine beträchtliche Annehmlichkeit für den Patienten dar.

Vorteil Krankentagegeld

Ein angestellter Zahnarzt erleidet einen Bandscheibenvorfall, weshalb er für drei Monate arbeitsunfähig ist. Der Praxisinhaber zahlt ihm das gewohnte Gehalt für die ersten sechs Wochen der Krankheit weiter, danach erhält er Krankengeld von seiner Krankenkasse.

Ihm fehlen aber trotz Krankengeldzahlung der GKV fast 2.000 EUR zu seinem gewohnten Nettoeinkommen. Da er seine Zahlungsverpflichtungen natürlich auch nach seinem Einkommen ausgerichtet hatte, tut das finanziell schon weh.

Ein Kollege von ihm, der vor einem Jahr ebenfalls für ein paar Monate erkrankt war, ist privat krankenversichert und konnte so sein komplettes Nettoeinkommen für den Krankheitsfall absichern.

Vorteil Kinderversicherung

Die Ehefrau eines Kunden bekommt im Folgejahr ein Kind. Bei der Geburt werden verschiedene gesundheitliche Beeinträchtigungen festgestellt (u. a. Herzfehler). Um dem Kind die bestmögliche medizinische Versorgung zu sichern, nimmt der Vater es in seine private Krankenversicherung mit auf.

Neugeborene können in der privaten Krankenversicherung nämlich ohne Gesundheitsprüfung
in dem Versicherungsumfang mitversichert versichert werden, den die Eltern bereits für sich selbst gewählt haben.

So sind Behandlungen bei Spezialisten möglich, deren Kosten seitens einer Krankenkasse nie komplett übernommen worden wären.

 Was ist bei der PKV zu beachten?

  • Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen bei Vorerkrankungen möglich
  • Jedes Familienmitglied zahlt eigenen Monatsbeitrag
  • Wechsel der Krankenversicherung nur eingeschränkt möglich, z. B. Vorerkrankungen
  • Keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub
  • drei- bzw. achtmonatige Wartezeit, wenn z. B. keine Vorversicherung vorliegt und keine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde
  • keine Übernahme der Auslandsrücktransportkosten, je nach Tarif

Die Wahl der Krankenversicherung sollte immer so getroffen werden, dass sie zu allen Lebensphasen passt. Die Spezialisten der Tausend Finanz GmbH beraten Sie dabei professionell und bedarfsgerecht. Sprechen Sie uns an!

© Tausend Finanz GmbH 2022 i.V.m. VEMA eG