Ein vergessener Praxisstandort kann den gesamten Versicherungsschutz kosten

Ein Wasserschaden. Neun Monate Betriebsstillstand. Ein geltend gemachter Ertragsausfallschaden von mehr als 900.000 EUR - und am Ende keine Versicherungsleistung.
Genau das ist einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) passiert. Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied, dass ausgelagerte Praxisräume nur dann versichert sind, wenn sie ausdrücklich im Versicherungsschein genannt werden. Fehlt der Standort in der Police, besteht dort kein Versicherungsschutz.
Der Fall
Die BAG betrieb neben ihrer Hauptpraxis eine sogenannte "C-Clinic", in der ambulante und stationäre Operationen durchgeführt wurden. Im August 2021 trat dort aus einer Besuchertoilette Wasser aus. Die Folgen waren gravierend:
- umfangreiche Trocknungs- und Sanierungsarbeiten
- rund neun Monate Betriebsunterbrechung
- geltend gemachter Ertragsausfallschaden von über 902.000 Euro
Der Versicherer verweigerte jedoch die Leistung. Der Grund: Die "C-Clinic" war nicht als Versicherungsort im Versicherungsschein aufgeführt. Sowohl das Landgericht Regensburg als auch das OLG Nürnberg bestätigten diese Auffassung.
Warum das Gericht so entschieden hat
Das Gericht stellte klar:
Der Versicherungsschutz einer Sach- und Ertragsausfall-Versicherung erstreckt sich ausschliesslich auf die konkret im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorte. Es reicht nicht aus, dass Räume organisatorisch zur Praxis gehören oder für die Patientenversorgung genutzt werden.
Mit anderen Worten:
Was nicht in der Police steht, ist im Zweifel auch nicht versichert.

Das ist für Arzt- und Zahnarztpraxen besonders wichtig
Viele Praxen nutzen heute mehr als nur ihre eigentlichen Behandlungsräume:
- ambulante OP-Zentren
- ausgelagerte Behandlungsräume
- ausgelagerte Sozialräume
- ausgelagertes Labor
- Prophylaxe- oder Diagnostikzentren
- Lager- und Archivflächen
- Sterilisationsräume
- weitere Filialen oder Zweigpraxen
Oft werden solche Standorte im Laufe der Jahre ergänzt oder erweitert. Genau hier entstehen die grössten Risiken.
Was wir als Versicherungsmakler immer wieder erleben
Wenn eine Praxis wächst, denken Praxisinhaber verständlicherweise zuerst an neue Mitarbeitende, Geräte oder Patienten. Die Versicherungs-Police gerät dabei häufig in den Hintergrund.
Dabei kann schon ein zusätzlicher Behandlungsraum oder ein angemietetes OP-Zentrum dazu führen, dass ein neuer Versicherungsort aufgenommen werden muss.
Wichtig ist aber auch:
Wir können einen zusätzlichen Versicherungsort nur dann in die Police aufnehmen lassen, wenn unsere Kundinnen und Kunden uns über die Änderung informieren.
Ein Versicherer weiss nicht automatisch, dass neue Räume genutzt werden. Und auch wir können Veränderungen nur berücksichtigen, wenn wir davon erfahren.
Deshalb empfehlen wir unseren Kunden, uns bereits bei der Planung neuer Praxisflächen oder Standorte einzubeziehen. Häufig genügt eine kurze E-Mail oder ein Anruf, um den Versicherungsschutz rechtzeitig anzupassen.
Warum eine spezialisierte Betreuung den Unterschied macht
Genau solche Details zeigen, warum eine Praxis-Versicherung nicht "nebenbei" abgeschlossen werden sollte.
Wir betreuen ausschliesslich Ärzte und Zahnärzte und prüfen bei unseren regelmässigen Bestandsgesprächen unter anderem:
- Sind alle Praxisstandorte versichert?
- Wurden Räume erweitert oder umgebaut?
- Gibt es neue OP-Bereiche oder ausgelagerte Behandlungsräume?
- Stimmen Versicherungsorte und tatsächliche Nutzung noch überein?
Gerade diese vermeintlichen Kleinigkeiten entscheiden im Schadenfall darüber, ob der Versicherer mehrere hunderttausend Euro zahlt – oder gar nichts.

Unser Fazit
Das Urteil des OLG Nürnberg ist eine deutliche Erinnerung daran, dass der Versicherungsschutz immer nur so gut ist wie die Angaben im Versicherungsschein.
Als spezialisierter Versicherungsmakler für Ärzte und Zahnärzte achten wir grundsätzlich darauf, dass alle bekannten Praxisstandorte korrekt versichert sind. Gleichzeitig sind wir darauf angewiesen, dass unsere Kundinnen und Kunden uns Veränderungen frühzeitig mitteilen.
So sorgen wir gemeinsam dafür, dass Ihre Praxis auch im Ernstfall den Versicherungsschutz besitzt, auf den Sie sich verlassen.
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