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Krisenvorsorge in Arzt- und Zahnarztpraxen: Ist Ihre Praxis wirklich richtig versichert?

Ist Ihre Praxis auch im Krisenfall richtig abgesichert?
Versicherungsschutz muss mit Ihrer Praxis wachsen. Lassen Sie Ihre Verträge von der auf Heilberufe spezialisierten Tausend Finanz GmbH auf mögliche Deckungslücken überprüfen.

Stromausfall, Cyberangriff, Brand oder Hochwasser – eine Krise kann den Betrieb einer Arzt- oder Zahnarztpraxis innerhalb weniger Minuten zum Stillstand bringen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist in ihrer aktuellen Broschüre (pdfKBV-Broschüre Krisenvorsorge) zur Krisenvorsorge ausdrücklich darauf hin, dass solche Ereignisse nicht nur die Patientenversorgung beeinträchtigen, sondern auch die wirtschaftliche Existenz einer Praxis gefährden können.

Doch während sich viele Praxisinhaber mit Notfallplänen, Datensicherung und technischen Schutzmaßnahmen beschäftigen, wird eine entscheidende Frage häufig unterschätzt: Ist der bestehende Versicherungsschutz überhaupt noch auf die aktuellen Risiken und den tatsächlichen Wert der Praxis abgestimmt?

Wenn plötzlich nichts mehr geht

Eine moderne Arzt- oder Zahnarztpraxis ist auf funktionierende Technik angewiesen. Ohne Strom, IT, Wasser oder medizinische Geräte können zahlreiche Behandlungen nicht durchgeführt werden. Die möglichen Ursachen sind vielfältig:

  • Brand oder Leitungswasserschaden: Praxisräume und medizinische Geräte werden beschädigt. Eine längere Schließung droht.
  • Cyberangriff: Patientendaten sind nicht erreichbar, Praxissoftware und Abrechnung fallen aus.
  • Stromausfall: Behandlungseinheiten, Diagnostikgeräte und Server stehen still. Empfindliche Elektronik kann beschädigt werden.
  • Starkregen oder Überschwemmung: Praxisräume werden unbenutzbar, Inventar und technische Einrichtungen zerstört.
  • Ausfall wichtiger Medizintechnik: Ein defektes Röntgengerät, MRT oder eine Behandlungseinheit kann erhebliche Umsatzausfälle verursachen.

In diesen Situationen entstehen nicht nur Kosten für Reparaturen und Ersatzbeschaffungen. Auch Miete, Gehälter, Leasingraten und andere laufende Verpflichtungen müssen weiterhin bezahlt werden. Ein größerer Schaden kann deshalb schnell zu einem Liquiditätsproblem werden – selbst wenn die Praxis zuvor wirtschaftlich erfolgreich war.

Welche Versicherungen schützen die wirtschaftliche Existenz?

Eine gut abgestimmte Praxisabsicherung sollte nicht nur beschädigte Gegenstände ersetzen, sondern auch die finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung berücksichtigen.

  • Praxisinhalts-Versicherung: Sie schützt das versicherte Praxisinventar beispielsweise bei Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Sturm. Je nach Vertrag können weitere Gefahren eingeschlossen sein.
  • Betriebsunterbrechungs-Versicherung: Sie kann nach einem versicherten Sachschaden den entgangenen Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten ersetzen. Entscheidend sind die versicherten Ursachen, die richtige Versicherungssumme und eine ausreichend lange Haftzeit.
  • Elektronik-Versicherung: Gerade hochwertige medizinische Geräte benötigen häufig einen weitergehenden Schutz als eine klassische Inhaltsversicherung bietet. Je nach Bedingungen können beispielsweise Bedienungsfehler, Kurzschluss oder andere unvorhergesehene Beschädigungen versichert sein.
  • Cyberversicherung: Sie kann bei versicherten IT-Sicherheitsvorfällen unter anderem Kosten für IT-Forensik, Datenwiederherstellung, Krisenmanagement und Betriebsunterbrechungen übernehmen.

Wichtig: Nicht jeder Stromausfall, jede technische Störung oder jede behördlich angeordnete Schließung ist automatisch versichert. Insbesondere bei grossflächigen Versorgungsunterbrechungen, Naturkatastrophen oder Cyberangriffen kommt es auf die konkreten Vertragsbedingungen an.

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Notwendige Versicherungen für die Praxis

Warum eine einmal abgeschlossene Versicherung nicht ausreicht

Eine Praxis verändert sich ständig. Neue Behandlungseinheiten werden angeschafft, Räume modernisiert, Mitarbeiter eingestellt oder zusätzliche Standorte eröffnet.

Doch werden diese Veränderungen auch dem Versicherer gemeldet?

Ein Beispiel: Eine Zahnarztpraxis wurde vor einigen Jahren mit einem Inventarwert von 300.000 Euro versichert. Inzwischen wurden ein DVT, neue Behandlungseinheiten und digitale Scanner angeschafft. Der tatsächliche Versicherungswert beträgt mittlerweile 500.000 Euro. Bleibt die Versicherungssumme unverändert, kann eine erhebliche Unterversicherung entstehen. Im Schadenfall drohen dann – abhängig von den Vertragsbedingungen und vereinbarten Unterversicherungsverzichten – finanzielle Kürzungen.

Ebenso problematisch sind veraltete Betriebsunterbrechungssummen. Wer heute deutlich höhere Umsätze und laufende Kosten hat als bei Vertragsabschluss, benötigt möglicherweise einen entsprechend angepassten Schutz. Eine Versicherung, die vor fünf Jahren richtig war, muss heute nicht mehr ausreichend sein.

Warum ein Spezialist für Heilberufe wichtig ist

Die Absicherung einer Arzt- oder Zahnarztpraxis unterscheidet sich erheblich von der Versicherung eines gewöhnlichen Gewerbebetriebs. Medizinische Grossgeräte, sensible Patientendaten, besondere Haftungsrisiken und die wirtschaftlichen Folgen eines Behandlungsausfalls erfordern spezielles Fachwissen.

Deshalb empfiehlt es sich, einen auf Ärzte, Zahnärzte und medizinische Einrichtungen spezialisierten Versicherungsmakler einzuschalten. Dieser sollte nicht nur Versicherungsbeiträge vergleichen, sondern insbesondere die Bedingungen, mögliche Deckungslücken und die tatsächlichen Abläufe innerhalb der Praxis kennen.

Ebenso wichtig ist seine Erfahrung im Schadenfall. Denn dann entscheidet sich, ob die vereinbarten Leistungen tatsächlich zum entstandenen Schaden passen und ob der Makler die Interessen des Praxisinhabers gegenüber dem Versicherer fachkundig vertreten kann.

Unsere Empfehlung: Lassen Sie Ihre Praxisversicherung regelmäßig überprüfen

Die Tausend Finanz GmbH hat sich auf die Absicherung von Heilberufen spezialisiert. Wir kennen die besonderen Risiken medizinischer Einrichtungen und wissen aus der Schadenpraxis, worauf es bei der Gestaltung des Versicherungsschutzes ankommt. Mit einem Praxis-Versicherungs-Check überprüfen wir, ob Ihre bestehenden Verträge noch zu Ihrer heutigen Praxissituation passen.

Dabei betrachten wir insbesondere die Versicherungssummen, die Absicherung Ihrer Medizintechnik, mögliche Betriebsunterbrechungen, Cyberrisiken und Veränderungen Ihrer Praxis seit dem letzten Versicherungsabschluss. Unser Ziel dabei ist nicht, möglichst viele Versicherungen abzuschliessen, sondern einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz zu schaffen, der auch im Ernstfall trägt.

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Absicherungs-Check für Praxis-InhaberInnen

Fazit: Krisenvorsorge beginnt, bevor die Krise eintritt

Ein Notfallplan, geschulte Mitarbeiter und eine sichere IT-Infrastruktur sind wichtige Bestandteile einer verantwortungsvollen Praxisführung. Genauso wichtig ist ein aktueller, auf die individuellen Risiken abgestimmter Versicherungsschutz. Denn im Schadenfall geht es nicht allein darum, beschädigte Geräte zu ersetzen. Es geht um die Fortführung Ihrer Praxis, die wirtschaftliche Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und letztlich um Ihre eigene Existenz als Praxisinhaber.

Warten Sie deshalb nicht bis zum ersten größeren Schaden. Überprüfen Sie rechtzeitig, ob Ihre Praxis heute noch so versichert ist, wie sie es sein sollte.

Jetzt Praxis-Versicherungs-Check vereinbaren

Wie gut ist Ihre Arzt- oder Zahnarztpraxis heute tatsächlich abgesichert?

Lassen Sie Ihre bestehenden Versicherungen durch die auf Heilberufe spezialisierte Tausend Finanz GmbH überprüfen. Wir identifizieren mögliche Deckungslücken, prüfen Versicherungssummen und zeigen Ihnen, wo Anpassungsbedarf besteht. 

Jetzt Praxis-Versicherungs-Check anfragen – damit Ihre Absicherung auch dann funktioniert, wenn es darauf ankommt.

© Tausend Finanz GmbH

Ist Ihre Praxis auch im Krisenfall richtig abgesichert?
Versicherungsschutz muss mit Ihrer Praxis wachsen. Lassen Sie Ihre Verträge von der auf Heilberufe spezialisierten Tausend Finanz GmbH auf mögliche Deckungslücken überprüfen.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschliesslich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung nach § 6 VVG. Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit. Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen können sich ändern. Massgeblich sind die jeweiligen Vertragsbedingungen sowie die persönliche Situation im Einzelfall.
Für eine bessere Lesbarkeit verzichten wir auf eine geschlechterspezifische Differenzierung. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Die in den Tausend.Praxis.News. verwendeten Illustrationen wurden teilweise mit Unterstützung  generativer KI (ChatGPT/OpenAI) erstellt und dienen ausschließlich der Visualisierung.

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